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Altölverordnung
Altölverordnung:
Mit dem Kauf verpflichtet sich der Käufer das Altöl und das entleerte Gebinde umweltfreundlich zu entsorgen. Altölannahmestellen finden Sie an Ihrem Wohnort. Wünschen Sie, das wir die kostenlose Entsorgung übernehmen, so senden Sie die bei uns erworbene Menge, Frei an die in ihrer Rechnung angegebene Adresse. Da es sich bei Altöl um Gefahrengut handelt achten Sie dringend auf eine auslaufsichere Verpackung und beachten Sie die Vorschriften Ihres Transportunternehmens. Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen!